§1 Mitgliederverhalten
(1) Jedes Mitglied hat allen gegenüber einen freundlichen, höflichen Umgangston zu wählen. Ein gutes Verhalten wird vorausgesetzt.
(2) Gleiches gilt für die offiziellen Spieleforen. Die Forenregeln sind zu beachten. Anweisungen der Moderatoren und Administratoren ist folge zu leisten
(3) Trolling wird nicht toleriert. Trolling hat einen Ausschluss oder in schweren Fällen einen Bann als Folge.
(4) Jedes Mitglied ist an diese Regeln gebunden, die er durch den Eintritt in die Kompanie akzeptiert.
§2 Offiziere/Unteroffiziere
(1) Ein Offizier oder Unteroffizier ist eine Respektsperson. Ihnen ist unabhängig von ihrer Zugehörigkeit Respekt und Höflichkeit entgegen zu bringen.
(2) Ein Offizier oder Unteroffizier ist eine Respektsperson. Damit sind diese gleichzeitig zu ordentlichem und vorbildhaften Verhalten gegenüber der gesamten Community verpflichtet.
(3) Diskussionen und Kritik sind nicht vor der Mannschaft zu erörtern, sondern unter vier Augen.
(4) Weisungen eines Offiziers oder Unteroffiziers sind folge zu leisten.
(5) Diese Weisungen dürfen sich nur auf Das Forum, das Verhalten auf dem Discord oder auf das Spiel beziehen.
§3 Radikales Gedankengut
(1) Verfassungswidriges, rechtsradikales, antisemitisches, antidemokratisches, linksradikales, diskriminierendes, menschenverachtendes und/oder jedes andere radikale religiöse/ politische Gedankengut, Aussagen, Bilder, Aufnahmen etc. führen zu einem sofortigen Ausschluss der betreffenden Person(en).
(2) Über einen Ausschluss hat allein die Kompanieführung zu entscheiden.
(3) Diese Spielgemeinschaft bekennt sich zu den demokratischen Werten und den Menschenrechten. Radikales Gedankengut hat hier keinen Platz und ist nicht erwünscht. Hier ist nur Platz für Spielspaß, Freude, Kameradschaft und ernstgemeinten (politischen) Diskussionen im erlaubten Rahmen.
§4 Nationalsozialismus
(1) Nationalsozialistische Gedanken werden geächtet. Befürwortung, Leugnung oder wünschen von solchen Handlungen führen unausweichlich zum Bann aus der Community. Das verbreiten von Bildern und Videos oder das wählen von Nationalsozialisten als Namen haben die gleiche Wirkung.
(2) Ein Bann aus der Kompanie macht einen Wiedereintritt in diese unmöglich, solange die Dauer des Banns noch nicht abgelaufen ist. Ein Bann kann in besonders schweren Fällen die Rückkehr für immer unmöglich machen.
§5 Rechtsbelehrung
(1) Handlungen die von §§3, 4 nicht erfasst werden aber nach deutschem Recht strafbar sind haben dieselbe folge (Ausschluss oder ban), insbesondere wenn sie verfassungswidrig sind.
(2) Zur Erinnerung: Handlungen dieser Art stehen nach deutschem Recht unter Strafe und werden, unter anderem wegen Volksverhetzung, Strafrechtlich verfolgt.
§6 Bindung
(1) Jeder ist an diese Regeln gebunden, unabhängig von seinem Rang.